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Das trägt zu einer schnellen Beseitigung des Übels bis zu einer gemeinsamen Klärung bei.

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"Presse- und Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen bei den Rechten anderer."

Sorgfalt bei der Erstellung eigener Inhalte

Sprache kann integrieren und ausgrenzen - Gleichberechtigung der Geschlechter

Wir halten unsere Webseiten nach Kräften frei von menschenfeindlichen, beleidigenden oder illegalen Beiträgen.
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Die Verwendung des generischen Maskulinums war nach unserer Überzeugung keine bewusste Meinungsäußerung zu Rolle oder Wertigkeit anderer Geschlechter.
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Unser Fehler- und Beschwerdemanagement:

Es ist leider schon vorgekommen, dass eine "Genehmigung" zur Verwendung von Medien z.B. von der wohlmeinenden Witwe des vermeintlichen Urhebers erteilt wurde, obwohl - wie sich später herausstellte - die Urheberschaft bei einem Anderen lag. So etwas ist sehr unangenehm.
Bei aller Sorgfalt werden wir solche Fehler nicht 100%-ig vermeiden können.

Bitte melden Sie sich - ohne Umwege - direkt bei uns,

wenn Sie vermuten, dass von dieser Website aus eines Ihrer Rechte verletzt werden könnten.
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  • falsche oder missverständliche Inhalte sowie unerwünschte Links zu entfernen, zu verbessern oder Gegendarstellungen an geeigneter Stelle zu publizieren oder dorthin zu verlinken.

  • Formfehler zu beseitigen.

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  • Urheber von Medien, die unberechtigt verbreitet wurden, angemessen zu entschädigen.

  • Bei vermutetetn Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, die entsprechenden Daten bis zur Klärung aus der Homepage zu entfernen (Siehe Datenschutzerklärung)

Anwalts Liebling?

... dann entstehen Verzögerungen durch:

  • Terminabsprache
  • Bearbeitungszeit in der Kanzlei
  • Postlaufzeiten
  • angemessene Fristsetzung (weitere 14 Tage)

... dann wird es formal:

Auch wir werden überlegen - aus dem Wunsch, keinen (zusätzlichen) Fehler zu machen - einen Rechtsbeistand zu Hilfe zu nehmen.

... ohne zusätzlichen Nutzen:

Eine Abmahnung soll oft nur erreichen, was wir bei persönlicher Kontaktaufnahme bereits zusagen: unverzügliche Abhilfe und die Abgabe einer "strafbewehrten Unterlassungerklärung". (Das ist die vertragliche Zusage einer Strafzahlung, falls sich der Fehler wiederholt)

Sollten wir bei einer Einigung Hilfe benötigen, so schlagen wir die Einschaltung einer Schiedsstelle vor.

Der Weg zu Anwalt*in oder Gericht steht immer noch offen.